Beitragsordnung

 

Beitragsordung des Vereins

  1. Die Beitragsordnung regelt den Beitrag entsprechend der Form der Mitgliedschaft des einzelnen Mitgliedes.
  2. Die Beiträge sind im voraus fällig.
  3. In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag eines Mitgliedes Beträge ermäßigen, stunden und erlassen.
  4. Die Beiträge werden im Bankeinzugsverfahren erhoben. Mitglieder, die dem Einzugsverfahren nicht zustimmen, haben dies dem Kassierer schriftlich mitzuteilen.
  5. Säumniszuschläge :
    a) Bei verspäteter Zahlung der Beiträge wird nach einem Monat ein Säumniszuschlag von Euro 2,50 für Mahngebühren fällig.
    b) Bei Rücklastschriften durch das einziehende Geldinstitut werden die anfallenden Gebühren der Beitragsschuld des
        Mitgliedes zugeschlagen.
  6. Die Beitragszahlung erfolgt für aktive Mitglieder jeweils für ein Semester. Das Herbstsemster beginnt am 01.09. das Frühjahrs-
    semster am 01.03. des Jahres.
    Für passive und fördernde Mitglieder erfolgt die Beitragszahlung jeweils im Herbstsemester für das ganze Schuljahr.
  7. Bei Eintritt während eines laufenden Semesters ist der volle Semesterbeitrag zu entrichten.
  8. Die Beitragspflicht besteht bei Austritt und Ausschluß bis zum Ende des Semesters (28.02. Und 31.08.)
  9. Die Beitragssätze betragen :
       a) für aktive Mitglieder  30,- Euro (Semesterbeitrag)
       b) für passive Mitglieder 18,- Euro (Jahresbeitrag)
       c) für fördernde Mitglieder mind. 50,- Euro (Jahresbeitrag)
  10. Auf Wunsch eines aktiven Mitgliedes kann der Beitrag auch als Jahresbeitrag gezahlt werden.
    Erstattungen von gezahlten Beiträgen sind nicht möglich.
  11. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 19.11.2001